Fliegen mit dem Motorschirm
Unser Gelände ist neben dem Betrieb für Windenschlepp auch als Motorschirm-Gelände gem. § 25 Abs. 1 LuftVG und § 18 LuftVO für eine begrenzte Zahl an Motorschirm-Piloten zugelassen.
Derzeit gibt es im Verein 13 aktive Piloten sowie eine Pilotin.
Wir fliegen sowohl mit Rucksack-Motor als auch mit Trike.
Meistens nutzen wir die frühen Morgenstunden oder aber die Abendstunden für Rundflüge am Niederrhein.
Das Motorschirm-Fliegen ist eine schöne Ergänzung zum Thermikfliegen ohne Motor, besonders hier im Flachland.